Am 20.11.2025 wurde die Regionale Entwicklungsstrategie der LAG Ostprignitz-Ruppin mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung fortgeschrieben. Die Anpassungen wurden durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) genehmigt. Die Änderungen umfassen:
- Anpassungen des Höchstfördersatzes für nicht-investive Maßnahmen:
Der Höchstfördersatz wurde von 100.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben (für Studien und Konzepte gilt laut Richtlinie weiterhin der Höchstfördersatz von 50.000 Euro). - Ergänzung des Projektauswahlverfahrens für „große“ LEADER- Projekte um eine Nachreichungsfrist: Sofern bei einem zum Ordnungstermin fristgerecht eingereichtem Projekt nicht alle Mindestkriterien erfüllt sind, werden die entsprechenden Unterlagen mit einer Nachreichungsfrist von einer Woche angefordert. Dieses Vorgehen fand bereits in der vorangegangenen Förderperiode Anwendung und wurde für die Strategie übernommen.
- Entfernung der Projektauswahlkriterien für das Regionalbudget: Die Projektauswahlkriterien werden zukünftig jeweils zum Aufruf des Regionalbudgets auf der Website der LAG veröffentlicht.
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Bei Rückfragen rund um die geänderte Strategie wenden Sie sich gerne unter opr@bueroblau.de an das Team vom Regionalmanagement.