LEADER-Förderung in Ostprignitz-Ruppin

Hilfen für Unternehmen, Vereine, Existenzgründer und Initiativen in OPR

Kurz-Check

Welche Fördermöglichkeit ist die Richtige für Ihr Projekt?

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) gibt Aufschluss darüber, welche Projekte förderfähig sind. Auf Grundlage der Richtlinie ergeben sich drei Möglichkeiten, Ihr Projekt einzureichen: Als „großes LEADER-Projekt“, als Maßnahme bis 5.000 EUR innerhalb des Regionalbudgets oder im Rahmen der Young LEADER-Förderung.

Beantworten Sie die folgenden kurzen Fragen und finden Sie heraus, welche Förderung zu Ihrem Projekt passt!
 

Befindet sich Ihr Projekt im Gebiet der LAG Ostprignitz-Ruppin?

Worum geht es bei Ihrem Projekt?

Ausarbeitung oder Austausch von Ideen, Stärkung der Zusammenarbeit

  • Workshop- oder Seminarreihen
  • Erarbeitung eines Konzepts für die Zukunft eines Ortes

Verschönerung des Ortsbildes, Sanierung von Gebäuden

  • Umbau eines Dorfgemeinschaftshauses
  • Wiederherstellung einer Parkanlage

Mehr Zusammenhalt in der Gemeinde

  • Erweiterung eines Spielplatzes
  • kleinere Sanierungsmaßnahmen in einem Dorfgemeinschaftshaus

Stärkung der regionalen Wirtschaftin Ostprignitz-Ruppin

  • Errichtung einer Ferienwohnung
  • Aufbau und Erweiterung eines lokalen Betriebs

Förderung von Projekten von und für junge Menschen

  • Kauf oder Einbau von Ausstattungen eines Jugendclubs
  • Anschaffungen für Freizeitaktivitäten

Es fällt mir schwer mein Projekt einzuordnen

  • Orientieren Sie sich gern an den bisher umgesetzten Projekten

Wie viel kostet das Projekt?

Fördermöglichkeiten in Ostprignitz-Ruppin

Finanzielle Hilfen für große und kleine Projekte

Für die Förderung der ländlichen Entwicklung werden derzeit drei LEADER-Förderinstrumente genutzt.
 

LEADER-Projekte

Die Wiederbelebung einer alten Scheune zu einem Kulturort, die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes für öffentliche Veranstaltungen oder die Finanzierung von Workshopformaten zur Stärkung der Kultur – dies sind nur einige Beispiele für Vorhaben, die durch LEADER gefördert werden können. 

Die Förderfähigkeit richtet sich nach der Richtlinie des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV). Informationen zu bereits geförderten Projekten finden Sie in der Projektkarte sowie den Ranglisten einzelner Stichtage.

Ihre Ansprechpartnerin: Maike Herbst
Telefon: +49 (0)30 63 960 37 17
Mobil: +49 (0)151 42 080 223
Mail: herbst@bueroblau.de

Ihre Ansprechpartnerin: Ingrid Lankenau
Telefon: +49 (0)30 - 63 960 37-13
Mobil: +49 (0)1514 2873394
Mail: lankenau@bueroblau.de

Regionalbudget

+++ 3. Projektaufruf für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets gestartet! Antragsfrist: 22. April 2026. Unter „Download-Dokumente zur Beantragung und weiterführende Links“ finden Sie alle wichtigen Dokumente inklusive der Antragsunterlagen. +++

Um den Zusammenhalt und das Miteinander in OPR zu stärken, gibt es das Regionalbudget (früher: Kleine Lokale Initiativen – KLI). Trimm-Dich-Pfade, Spielplätze, Upcycling-Möbel oder die Einrichtung einer Siebdruckwerkstatt – den Möglichkeiten sind (kaum) Grenzen gesetzt! Regionalbudget-Projekte zeichnen sich besonders dadurch aus, dass mit vielen Händen gemeinsam angepackt wird, um eine Idee umzusetzen. Mit einem vereinfachten Antragsverfahren sollen ehrenamtlich Engagierte entlastet werden.

Wie vielfältig die bereits umgesetzten Regionalbudget-Projekte sind, zeigen die Projektkarte und die Aktionspläne.
 

Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Schneider
Telefon: +49 (0)30 63 960 37 18
Mobil: +49 (0)151 420 80 221
Mail: schneider@bueroblau.de

  • Was lässt sich fördern?

    Was lässt sich fördern?

    Das Regionalbudget unterstützt Projektideen, die das Miteinander und das Engagement in der Region fördern und zur Lebensqualität vor Ort beitragen. Konkret können Investitionsausgaben sowie Sach- und Honorarkosten über das Regionalbudget finanziert werden.
    Konkret sind das beispielsweise Ausgaben für bauliche Anlagen und öffentliche Räume, mehrjährige Bepflanzungen, technische Anlagen und Einrichtungsgegenstände, Baumaterialien und Baudienstleistungen, aber auch Ausgaben für Hardware und Öffentlichkeitsarbeit.
     

    Wichtig: Nicht gefördert werden Projekte, die auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet sind.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Um eine Projektidee über das Regionalbudget zu verwirklichen, muss ein Projektantrag gestellt werden. Anträge können von natürlichen Personen über 18 Jahre, von Vereinen, Verbänden, Stiftungen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Ämter, Städte und Gemeinden sowie Kirchen) gestellt werden.
    Damit das Projekt für die Förderung ausgewählt werden kann, müssen zunächst folgende Mindestkriterien erfüllt sein:
     

    • Das Projekt passt zu mindestens einem der drei Schwerpunkte der Regionalen Entwicklungsstrategie OPR (RES). Die Schwerpunkte sind „Energie, Mobilität und Klimaschutz“, „Attraktive Lebensräume und Kultur“ und „Regionale Wirtschaft“.
    • Es gibt einen Kosten- und Finanzierungsplan.
    • Falls das Projekt mehr als 10.000 Euro kostet, muss nachgewiesen werden, dass der darüber liegende Eigenanteil selbst gezahlt werden kann.
    • Es liegt ein plausibler Zeitplan für die Umsetzung vor.
    • Bei baulichen Projekten (z.B. einem Anbau oder Umbau) liegt der Nachweis des Eigentums, bzw. des Nutzungsrechts vor.
    • Je nach Projektart, liegen Genehmigungen und Stellungnahmen vor (z.B. Baugenehmigung, Naturschutz, Denkmalschutz).
    • Das Projekt und die Projektträger*innenschaft sind mit den satzungsgemäßen Zielen der LAG vereinbar. Hinweis: Förderanträge von Akteuren, die der rechts- oder linksextremen Szene zuzuordnen oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

    Wichtig: Mit dem Projekt darf vor der Antragstellung nicht begonnen worden sein. Das heißt es darf bislang noch kein Auftrag vergeben, nichts eingekauft und keine Eigenleistung erfolgt sein. 
     

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die Gesamtkosten für Ihr Projekt dürfen zwischen 500 und 20.000 Euro liegen.
    Wenn das Projekt weniger als 10.000 Euro in Anspruch nimmt, erhalten Sie den gesamten Betrag von der LAG (100%-ige Förderung). Jeder Euro, der über die 10.000 Euro hinausgeht, muss als Eigenanteil in das Projekt eingebracht werden.

    Die Zahlungsfähigkeit muss bei Antragstellung nachgewiesen werden (beispielsweise durch einen Kontoauszug).

    Außerdem wichtig: Das Selbstmachen und gemeinsame Anpacken steht beim Regionalbudget im Vordergrund. Daher sind grundsätzlich 10 % der Fördersumme als unbarer Eigenanteil in Form von Arbeitsstunden zu erbringen (Anrechnung mit 15 Euro pro Stunde).
     

  • Wie funktioniert der Antragsprozess?

    Wie funktioniert der Antragsprozess?

    Einmal im Jahr veröffentlicht die LAG Ostprignitz-Ruppin hier einen Aufruf, um Projektideen einzureichen. Dieser Termin findet in der Regel im 2. Quartal eines Jahres statt.
    Sie haben eine Projektidee und sind sich unsicher über Förderfähigkeit, einzureichende Dokumente oder Ihren Antragstext? Das Regionalmanagement der LAG Ostprignitz-Ruppin unterstützt Sie gern bei der Antragstellung.
    Zum Stichtag senden Sie dann alle notwendigen Unterlagen (siehe „Download-Dokumente zur Beantragung“) per E-Mail an info@lag-opr.de.
    Anschließend prüft das Regionalmanagement die eingereichten Unterlagen. Der Vorstand der LAG entscheidet anschließend, welche Projekte eine Förderung erhalten. Nach der Entscheidung werden Sie zeitnah über das Ergebnis informiert.
    Wenn Ihr Projekt ausgewählt wurde, stellt die LAG den formellen Förderantrag bei der Bewilligungsstelle, dem Landesamt für ländliche Entwicklung (LELF). Anschließend geben wir den Startschuss und für Sie heißt es: Los geht’s! Mit Unterstützung des Regionalmanagements setzen Sie Ihr Projekt um.  

    Nach Projektabschluss benötigen wir von Ihnen einen Sachbericht mit Fotos sowie eine Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden. 
    Wichtig: Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren ab Fertigstellung Ihres Projekts.  
     

  • Wie viel Zeit sollte ich für das Antragsverfahren einplanen?

    Wie viel Zeit sollte ich für das Antragsverfahren einplanen?

    Zwischen dem Stichtag und der Rückmeldung, ob Ihr Projekt eine Förderung erhalten hat, liegen etwa 1 bis 2 Monate. Anschließend stellen wir den formellen Förderantrag bei der Bewilligungsstelle, dem Landesamt für ländliche Entwicklung (LELF). Mit der Umsetzung Ihres Projekts können Sie in der Regel etwa ein halbes Jahr nach Antragstellung starten.

  • Wie bewertet die LAG eingereichte Projekte?

    Wie bewertet die LAG eingereichte Projekte?

    Sind die Mindestkriterien des Projektantrags erfüllt (siehe „Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?“), bewertet der Vorstand der LAG alle Projekte anhand der eingereichten Projektbögen. Um eine faire und transparente Auswahl zu gewährleisten, werden festgelegte Bewertungskriterien herangezogen. 
    Bis zu 9 Punkte können Projekte in den folgenden Aspekten sammeln:

    • Beteiligung der Bevölkerung (bis zu 2 Punkte)
    • Beteiligung von Kindern/Jugendlichen (bis zu 1 Punkt)
    • Zusammenarbeit im Dorf bzw. in der Gemeinde (bis zu 3 Punkte)
    • Familienfreundlichkeit (bis zu 2 Punkte)
    • Barrierefreiheit (bis zu 1 Punkt)

    Ein Projekt muss mindestens 3 Punkte erreichen, um für eine Förderung in Frage zu kommen.
     

  • Wie häufig finden Ordnungstermine, also die Stichtage, statt?

    Wie häufig finden Ordnungstermine, also die Stichtage, statt?

    In der Regel gibt es einen Stichtag pro Jahr, zu dem Projektanträge eingereicht werden können. Dieser Termin findet normalerweise im 2. Quartal eines Jahres statt.

  • Download-Dokumente zur Beantragung und weiterführende Links

Young LEADER

+++ Der diesjährige Projektaufruf für Young LEADER ist gestartet! Antragsfrist: 22. April 2026. Unter „Download-Dokumente zur Beantragung und weiterführende Links“ findet ihr alle wichtigen Dokumente und den Link zur Antragstellung. +++

Young LEADER ist für junge Menschen und ihre Ideen da! Ob ein Hochbeet für den Schulhof oder ein neuer Basketballkorb auf dem Dorfplatz – über Young LEADER könnt ihr Geld bekommen für Dinge, die das Leben vor Ort für viele besser machen. Die LAG Ostprignitz-Ruppin und die Partnerschaft für Demokratie Ostprignitz-Ruppin (PfD) unterstützen euch dabei!

Wenn du eine coole Idee hast und unter 27 Jahren bist, kannst du mit der Hilfe von volljährigen Personen einen Projektantrag stellen. Das Besondere: Die Entscheidung, welche Projekte am Ende umgesetzt werden, treffen die jungen Menschen in der „Woche der Entscheidung“ per Onlineabstimmung selbst!
Das Regionalmanagement der LAG Ostprignitz-Ruppin hilft dir gern bei der Bewerbung und später bei der Umsetzung deines Projekts!

Welche Projekte in den letzten Jahren ausgewählt wurden? Das verraten die Aktionspläne!
 

Eure Ansprechpartnerin: Martha Neubauer

Telefon: +49 (0)30 63 960 3722
Mobil: +49 (0)151 569 382 02
Mail: youngleader@lag-opr.de

  • Was lässt sich fördern?

    Was lässt sich fördern?

    Wir fördern Anschaffungen (Sachen), mit denen das Lebensumfeld von euch und anderen Kindern und Jugendlichen verbessert wird. Wichtig ist, dass die Dinge, die ihr euch wünscht, dauerhaft vor Ort bleiben. Das können zum Beispiel Sportgeräte, Möbel, Technik, Hochbeete oder Spielgeräte sein.  

    Tipp: Ihr möchtet lieber eine Aktion oder ein Event (z. B. einen Graffiti- oder Streetdance-Workshop) durchführen? Dann schaut euch den Jugendfonds OPR der Partnerschaft für Demokratie Ostprignitz-Ruppin an – dort gibt’s Geld für Aktionen und Veranstaltungen. 

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Damit euer Projekt unterstützt werden kann, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Ihr braucht:

    • Einen vollständig ausgefüllten Projektantrag, indem ihr euer Projekt beschreibt
    • Einen groben Zeitplan
    • Eine Liste und Screenshots, mit den Dingen, die angeschafft werden sollen
    • Fotos, Pläne, Skizzen oder Zeichnungen zum Projekt
    • Einen Nachweis, der zeigt, dass der Ort von euch genutzt werden darf (z.B. Vertrag, Grundbuchauszug oder Nutzungsvereinbarung)
    • Je nach Projektart die erforderlichen Genehmigungen (z.B. Denkmalschutz, Naturschutz, Baugenehmigung)
       
  • Wie hoch ist die Förderung?

    Wie hoch ist die Förderung?

    Ihr könnt bis zu 3.000 € für euer Projekt bekommen. Alle Anschaffungen bestellt das Regionalmanagement direkt für euch – kein Papierkram, keine Rechnungen.

  • Wie funktioniert der Antragsprozess?

    Wie funktioniert der Antragsprozess?

    Am besten kontaktiert ihr vor dem Stichtag erstmal Martha vom Regionalmanagement (0151 - 56 93 82 02, youngleader@lag-opr.de). Sie gibt euch Tipps und hilft euch beim Ausfüllen des Projektantrags

    Außerdem seid ihr herzlich eingeladen zur digitalen Info-Veranstaltung am 12.02.2026 um 16 Uhr zu der ihr auch eure Fragen mitbringen könnt! Weitere Infos und die Zugangsdaten findet ihr hier.

    Dann muss zum Stichtag eine volljährige Person (das kann auch eine Lehrkraft, Elternteil oder Jugendleiter*in sein) den online Projektantrag abschicken.
     

    Stichtage sind normalerweise einmal im Jahr im Frühling. +++Der nächste Stichtag ist der 22. April 2026!+++ 
     

  • Wie viel Zeit sollte ich für das Antragsverfahren einplanen?

    Wie viel Zeit sollte ich für das Antragsverfahren einplanen?

    Ein paar Wochen nach dem Stichtag findet die „Woche der Entscheidung“ statt. Dann können alle jungen Menschen (unter 27) der Region für ihre Lieblingsprojekte abstimmen. Kurz danach werden wir euch eine Nachricht schicken, ob euer Projekt unter den Gewinnerprojekten ist und ihr das Geld bekommt.
     
    Wenn ihr die Förderung erhaltet, benötigen wir ein paar weitere Dokumente von euch. Wenn ihr uns alles zugeschickt habt, bekommt ihr kurz darauf das „Go“, dass ihr mit eurem Projekt durchstarten könnt. Das wird wahrscheinlich irgendwann zwischen Sommerferien und Herbstferien sein. Dann habt ihr das Schuljahr über (etwa bis Ostern) Zeit, das Projekt fertigzustellen. 
     

  • Wie bewertet die LAG eingereichte Projekte?

    Wie bewertet die LAG eingereichte Projekte?

    Zuerst prüft das Regionalmanagement, ob euer Projekt alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt (schau mal oben bei „Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?“ rein). 
    Danach seid ihr dran: Denn nicht die LAG entscheidet, welche Projekte umgesetzt werden, sondern alle Menschen aus der Region, die unter 27 Jahren sind. In der „Woche der Entscheidung“ können sie in einer Online-Abstimmung für ihre Lieblingsprojekte voten. Danach geben wir euch Bescheid, ob es euer Projekt auf die Rangliste geschafft hat. 
     

  • Wie häufig finden die Stichtage statt?

    Wie häufig finden die Stichtage statt?

    Young LEADER-Projekte können normalerweise einmal pro Jahr, meist im Frühjahr, eingereicht werden. Das Datum wird rechtzeitig auf unserem Instagram-Kanal, unserer Website, und im Newsletter der LAG Ostprignitz-Ruppin bekannt gegeben.

  • Download-Dokumente zur Beantragung und weiterführende Links

    Download-Dokumente zur Beantragung und weiterführende Links

    3. Projektaufruf für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets

    Antragstellung bei der LAG

    Einladung zur digitalen Info-Veranstaltung Young LEADER  

    • Am 12.02.2026 findet um 16 Uhr eine digitale Info-Veranstaltung zu Young LEADER statt. Hier findet ihr weitere Infos und die Zugangsdaten. 

GAK-Förderung

Das Brandenburger Landwirtschaftsministerium (MLEUV) stellt neben der LEADER-Förderung ebenfalls Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Durch die Mittel sollen neue Impulse zur Stärkung der lokalen Gemeinschaft gesetzt werden. Gleichzeitig soll durch die ermöglichten Vorhaben die Lebensqualität der Menschen im ländlichen Raum verbessert und die Identifikation mit den Dörfern als attraktive und zukunftsfähige Lebensräume gefördert werden. Übergeordnetes Ziel ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen herzustellen. 

Für die erfolgreiche Beantragung Ihrer Vorhaben benötigen Sie eine Stellungnahme inkl. Prioritätensetzung der LAG Ostprignitz-Ruppin.

Kurz und bündig: Informationen zum Auswahlverfahren von GAK-Projekten 2026

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des MLEUV sowie in der untenstehenden FAQ zur GAK-Förderung.

Ihre Ansprechpartnerin: Jennifer Schulz 

Telefon: +49 (0)30 - 63 960 37-21
Mobil:  +49 (0)173 - 38 20 543
Mail: schulz@bueroblau.de

  • Was lässt sich fördern?

    Was lässt sich fördern?

    Grundsätzlich hat die ILE-Richtlinie verschiedene Förderbereiche. Für eine Antragstellung in den folgenden Bereichen wird eine Stellungnahme der LAG benötigt: 

    • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Teil II B)
    • Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs (Teil II C)
    • Dorfentwicklung (Teil II D)

    Gefördert werden u. a. Dorfgemeinschafts- und Mehrfunktionshäuser, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen, der Erhalt ortsbildprägender Gebäude (Denkmalschutz) sowie neue Wege zur besseren Erschließung.

    Die GAK-Förderung darf nicht mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Damit ihr Projekt bei dem Förderaufruf berücksichtigt werden kann, braucht es eine Stellungnahme / Prioritätensetzung der LAG. In dieser bestätigt die LAG, dass das Vorhaben in die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) der Region passt. Bei fristgerechter Einreichung wird die LAG eine Stellungnahme zu dem Projekt abgeben.

    Darüber hinaus bestehen weitere Mindestkriterien, die für die erfolgreiche Antragstellung erfüllt sein müssen: 

    • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss nachgewiesen sein
    • Bei dem Um- und Ausbau von Gebäuden zur wirtschaftlichen oder öffentlichen Nutzung ist ein Nutzungskonzept einzureichen (inkl. Bewirtschaftungs- und Betreiberkonzept).
    • Die Übernahme der Folgekosten ist nachzuweisen.
    • Es muss nachgewiesen werden, wie die Nutzungsfähigkeit des Objektes nach Fertigstellung erreicht wird.

    Das Projekt wird in der Gebietskulisse „ländlicher Raum“  umgesetzt.

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Wie hoch ist die Förderung?

  • Wie funktioniert der Antragsprozess?

    Wie funktioniert der Antragsprozess?

  • Wie viel Zeit sollte ich für das Antragsverfahren einplanen?

    Wie viel Zeit sollte ich für das Antragsverfahren einplanen?

    Der GAK-Aufruf wird in der Regel zu Beginn des Jahres veröffentlicht. Die Frist zur Einreichung der Anträge liegt gewöhnlich am Ende des 1. Quartals. Anschließend werden die Anträge gesichtet. 

    Normalerweise dauert es etwa bis zur Jahresmitte, bis die ausgewählten Vorhaben durch die Bewilligungsbehörde veröffentlicht werden und Sie mit dem Projekt starten können.

  • Wie bewertet die LAG eingereichte Projekte?

    Wie bewertet die LAG eingereichte Projekte?

    Für die erfolgreiche Antragstellung ist die Stellungnahme, bzw. Prioritätensetzung der Lokalen Aktionsgruppe ein Mindestkriterium. Um die Prioritätensetzung vorzunehmen, betrachtet der LAG-Vorstand den eingereichten GAK-Antrag und nimmt eine Einschätzung anhand der veröffentlichten GAK-Kriterien vor.
     

  • Wie häufig finden Förderaufrufe statt?

    Wie häufig finden Förderaufrufe statt?

    Der Aufruf zur GAK-Förderung findet in der Regel einmal jährlich zu Beginn des Jahres statt.

  • Download-Dokumente zur Beantragung und weiterführende Links