Aktualisierung der Rahmenbedingungen zur Anwendung von Einheitskosten

Zum Jahresbeginn 2026 gibt es wichtige Neuerungen zur LEADER-Förderung: Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) hat die Eckdaten zur Anwendung von Einheitskosten aktualisiert.

Besonders relevant ist die geänderte Höhe der Einheitskosten für Förderanträge, die ab dem 01.01.2026 gestellt werden. Zudem gilt für Spielplätze ab sofort eine neue Regelung: Die förderfähigen Kosten werden hier nicht mehr auf Basis von Einheitskosten berechnet.

Weitere Informationen sowie die aktualisierte Übersicht zur Anwendung der Einheitskosten finden Sie hier oder auf der LAG Webseite unter LEADER Projekte, Reiter Download-Dokumente zur Beantragung und weiterführende Links unter „2. Antragstellung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)“.